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 FÜHRERSCHEINE
Klasse A
Klasse A1
Klasse B / BE
Führerschein mit 17
Klasse C / CE
Klasse C1 / C1E
Klasse D / DE
Klasse L
Klasse M
Klasse T

KLASSE B (KRAFTWAGEN < 3,5 T) / BE (PKW)

Klasse B

Mercedes E-Klasse; 220 Diesel, 6-Gang-Getriebe 




 

Mindestalter 18 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden

Ausbildung in Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!
Grundfahraufgaben [19 KB]

Zusätzlich 12 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten:
- auf der Landstraße 5x
- auf der Autobahn 4x
- bei Dunkelheit 3x

Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.




Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre

Vorraussetzung ist die Fahrerlaubnisklasse B

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.


Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!

Zusätzlich 5 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten:
- auf der Landstraße 3 x
- auf der Autobahn 1 x
- bei Dunkelheit 1 x

Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.

Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen 2 Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !


 



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