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KLASSE B (KRAFTWAGEN < 3,5 T) / BE (PKW) |
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Klasse B
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Mindestalter 18 Jahre
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort - eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden
Ausbildung in Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind! Grundfahraufgaben [19 KB]
Zusätzlich 12 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten: - auf der Landstraße 5x - auf der Autobahn 4x - bei Dunkelheit 3x
Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.
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Klasse BE
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Mindestalter 18 Jahre
Vorraussetzung ist die Fahrerlaubnisklasse B
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort - eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!
Zusätzlich 5 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten: - auf der Landstraße 3 x - auf der Autobahn 1 x - bei Dunkelheit 1 x
Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.
Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen 2 Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !
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Druckbare Version
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