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KLASSE C (KRAFTWAGEN > 3,5 T) / CE |
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Klasse C
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Mindestalter 18 Jahre (kein gewerblicher Gütertransport bis zum 21 Lebensjahr)
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs - ärztliche Bescheinigung - augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung beantragt werden.
Ausbildung in Theorie: 6 Doppelstunden Grundunterricht 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis von C1, sind nur noch 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht nötig!
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!
Zusätzlich 10 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten: - auf der Landstraße 5 x - auf der Autobahn 2 x - bei Dunkelheit 3 x
Bei einer Erweiterung von der Klasse C1 verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten wie folgt: - auf der Landstraße 3 x - auf der Autobahn 1 x - bei Dunkelheit 1 x
Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !
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Wechselbrückentraining
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Klasse CE
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Mindestalter 18 Jahre (kein gewerblicher Gütertransport bis zum 21 Lebensjahr)
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs - ärztliche Bescheinigung - augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung beantragt werden.
Ausbildung in Theorie (wenn Klasse C vorhanden): 6 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind! Grundfahraufgaben [169 KB]
Zusätzlich 10 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei vorhandener Klasse C: - auf der Landstraße 3 x - auf der Autobahn 1 x - bei Dunkelheit 3 x
Bei einer kombinierten Ausbildung von der Klasse C und CE innerhalb von 3 Monaten ergeben sich folgende zusätzliche Fahrten: - auf der Landstraße 5 x - auf der Autobahn 2 x
Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !
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Druckbare Version
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