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 FÜHRERSCHEINE
Klasse A
Klasse A1
Klasse B / BE
Führerschein mit 17
Klasse C / CE
Klasse C1 / C1E
Klasse D / DE
Klasse L
Klasse M
Klasse T

KLASSE C (KRAFTWAGEN > 3,5 T) / CE

Klasse C




 

Mindestalter 18 Jahre (kein gewerblicher Gütertransport bis zum 21 Lebensjahr)

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- ärztliche Bescheinigung
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung beantragt werden.

Ausbildung in Theorie:
6 Doppelstunden Grundunterricht
10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis von C1, sind nur noch 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht nötig!

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!

Zusätzlich 10 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten:
- auf der Landstraße 5 x
- auf der Autobahn 2 x
- bei Dunkelheit 3 x

Bei einer Erweiterung von der Klasse C1 verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten wie folgt:
- auf der Landstraße 3 x
- auf der Autobahn 1 x
- bei Dunkelheit 1 x

Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !


Wechselbrückentraining




Klasse CE




 

Mindestalter 18 Jahre (kein gewerblicher Gütertransport bis zum 21 Lebensjahr)

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- ärztliche Bescheinigung
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung beantragt werden.

Ausbildung in Theorie (wenn Klasse C vorhanden):
6 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!
Grundfahraufgaben [169 KB]

Zusätzlich 10 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei vorhandener Klasse C:
- auf der Landstraße 3 x
- auf der Autobahn 1 x
- bei Dunkelheit 3 x

Bei einer kombinierten Ausbildung von der Klasse C und CE innerhalb von 3 Monaten ergeben sich folgende zusätzliche Fahrten:
- auf der Landstraße 5 x
- auf der Autobahn 2 x

Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !


 



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