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 FÜHRERSCHEINE
Klasse A
Klasse A1
Klasse B / BE
Führerschein mit 17
Klasse C / CE
Klasse C1 / C1E
Klasse D / DE
Klasse L
Klasse M
Klasse T

KLASSE D (BUS) / DE (BUSFÜHRERSCHEIN)
 



bei Besitz der Klasse B oder C1 von mind. 2 Jahre

Mindestalter 21 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- ein augenärztliches Attest (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ein ärztliches Attest (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ein Führungszeugnis der Belegart 0

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung beantragt werden.

Ausbildung in Theorie:
6 Doppelstunden Grundunterricht
18 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis von einer anderen Fahrerlaubnisklasse verringert sich der Anteil an klassenspezifischem Unterricht. Auskunft hierüber erteilen wir im Büro.

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:

- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten in der Ortschaft/ Stadt 33 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Landstraße 12 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Autobahn 8 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei Dunkelheit 5 x
- Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug

Praktische Prüfung: Dauer 75 Minuten




bei Besitz der Klasse C weniger als 2 Jahre

Mindestalter 21 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- ein augenärztliches Attest (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ein ärztliches Attest (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ein Führungszeugnis der Belegart 0

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung beantragt werden.

Ausbildung in Theorie:
6 Doppelstunden Grundunterricht
8 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:

- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten in der Ortschaft/ Stadt 14 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Landstraße 16 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Autobahn 8 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei Dunkelheit 6 x
- Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug

Praktische Prüfung: Dauer 75 Minuten




bei Besitz der Klasse C länger als 2 Jahre

Mindestalter 21 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- ein augenärztliches Attest (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ein ärztliches Attest (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ein Führungszeugnis der Belegart 0

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung beantragt werden.

Ausbildung in Theorie:
6 Doppelstunden Grundunterricht
8 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht


Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich


Ausbildung in der Praxis:


- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten in der Ortschaft/ Stadt 7 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Landstraße 8 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Autobahn 4 x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei Dunkelheit 3 x
- Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug

Praktische Prüfung: Dauer 75 Minuten


 



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