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 FÜHRERSCHEINE
Klasse A
Klasse A1
Klasse B / BE
Führerschein mit 17
Klasse C / CE
Klasse C1 / C1E
Klasse D / DE
Klasse L
Klasse M
Klasse T

KLASSE L (TRECKER BIS MAX 32 KM/H)
 



 

Mindestalter 16 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden

Ausbildung in Theorie:
12 Doppelstunden Grundunterricht
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

Theoretische Prüfung :
- schriftlich oder mündlich

keine Praxisausbildung vorgeschrieben




 



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