es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort - eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden
Ausbildung in Theorie: 12 Doppelstunden Grundunterricht 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!