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 FÜHRERSCHEINE
Klasse A
Klasse A1
Klasse B / BE
Führerschein mit 17
Klasse C / CE
Klasse C1 / C1E
Klasse D / DE
Klasse L
Klasse M
Klasse T

KLASSE A (KRAFTRÄDER)

Die Fahrerlaubnis Klasse A eingeschränkt (34 PS):

650er BMW 




 

Mindestalter 18 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Ausbildung in Theorie:
12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, sind nur noch 6 Doppelstunden Grundunterricht nötig!

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!

Zusätzlich 12 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten:
- auf der Landstraße 5x
- auf der Autobahn 4x
- bei Dunkelheit 3x

Bei einer Erweiterung von der Klasse A1 auf A verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten:
- auf der Landstraße 3x
- auf der Autobahn 2x
- bei Dunkelheit 1x

Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.

Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr!



Klasse A, Krafträder ohne Einschränkung

BMW R 100R 




 

Mindestalter 25 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Ausbildung in Theorie:
12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, sind nur noch 6 Doppelstunden Grundunterricht nötig!

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!

Zusätzlich 12 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten:
- auf der Landstraße 5 x
- auf der Autobahn 4 x
- bei Dunkelheit 3 x

Bei einer Erweiterung von der Klasse A-eingeschränkt verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten!

Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.

Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr!


 



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