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KLASSE A (KRAFTRÄDER) |
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Die Fahrerlaubnis Klasse A eingeschränkt (34 PS):
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Mindestalter 18 Jahre
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort - eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Ausbildung in Theorie: 12 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, sind nur noch 6 Doppelstunden Grundunterricht nötig!
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!
Zusätzlich 12 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten: - auf der Landstraße 5x - auf der Autobahn 4x - bei Dunkelheit 3x
Bei einer Erweiterung von der Klasse A1 auf A verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten: - auf der Landstraße 3x - auf der Autobahn 2x - bei Dunkelheit 1x
Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.
Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr!
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Klasse A, Krafträder ohne Einschränkung
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Mindestalter 25 Jahre
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Sofortmaßnahme am Unfallort - eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Ausbildung in Theorie: 12 Doppelstunden Grundunterricht 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, sind nur noch 6 Doppelstunden Grundunterricht nötig!
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!
Zusätzlich 12 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten: - auf der Landstraße 5 x - auf der Autobahn 4 x - bei Dunkelheit 3 x
Bei einer Erweiterung von der Klasse A-eingeschränkt verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrten!
Nach erfolgreicher Prüfung, beginnt die 2-jährige Probezeit.
Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr!
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