Der Nachweis der Grundqualifikation kann durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb bzw. einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden) erbracht werden oder durch eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK.
Die Prüfung bei der IHK umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten Dauer und eine praktische Prüfung von insgesamt 210 Minuten Dauer, die aus den drei Teilen: - Fahrprüfung (120 Min.) - praktischer Prüfungsteil (30 Min.) - und einem Sicherheitstraining (max. 60 Min.) besteht.
Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben.
Erforderlich zur Zulassung zur Prüfung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugVO und PBZugVO) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss jedoch vollständig abgelegt werden.