Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) muss das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE im Personenverkehr eine Fortbildung absolvieren.
Dies beinhaltet, dass der Befähigungsnachweis ab dem 10.09.2013 mitgeführt werden muss.
Wenn ein „Gleichlauf“ mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis angestrebt wird, erlaubt es eine Übergangsfrist bis spätestens 10.09.2015 den Befähigungsnachweis zu erbringen, da er als Schlüsselzahl „95“ im Kartenführerschein eingetragen wird.
Wir empfehlen eine Weiterbildung bis zu dem Zeitpunkt anzustreben, zu dem die Fahrerlaubnis einer Fahrerin / eines Fahrers verlängert werden muss.
Die nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebene Weiterbildung der gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Zeitstunden.
Diese Weiterbildung ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraums von jeweils 7 Zeitstunden pro Jahr ist möglich.
Themen (jeweils 7 Zeitstunden):
Seminar 1 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Seminar 2 Markt und Image
Seminar 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Seminar 4 Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr