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 BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION
für LKW-Fahrer
für Busfahrer
 BERUFSKRAFTFAHRER
Grundqualifikation
beschleunigte Grundqualifikation
Weiterbildung

FÜR BUSFAHRER
 

Das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE
muss eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren sofern der Fahrer im gewerblichen Personenverkehr beschäftigt ist.

Dies beinhaltet, dass ohne die beschleunigte Grundqualifizierung ab dem 10.09.2008
kein LKW zu gewerblichen Zwecken geführt werden darf.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorie (130 Stunden) und Praxis (10 Stunden) und einer anschließenden Prüfung in Theorie (90 min) durch die IHK zu erwerben.

Anschließend ist alle 5 Jahren eine Weiterbildung notwendig.

Die nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebene Weiterbildung der gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Zeitstunden.

Diese Weiterbildung ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen.
Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraums ist möglich, allerdings müssen mindestens 7 Zeitstunden pro Schulungstag absolviert werden (5 Tage á 7 Unterrichtsstunden).


Inhalte der beschleunigten GrundqualifikationVerbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

-
Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 10 Std.

- Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 6 Std.

- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.

- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste 20,5 Std.

- Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr 10 Std.

- Kenntnisse der Vorschriften für den Personenverkehr 5 Std.


Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik

-
Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 7 Std.

- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen 2 Std.

- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen 8,5 Std.

- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 12,5 Std.

- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen 9 Std.

- Fähigkeit zu einem Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 25,5 Std.

- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
4 Std.

- Praktische Übungen 10 Std.


Ablauf

Die Ausbildung findet Vollzeit (8:00 – 15:00) an 23 Tagen zu je 6 Unterrichtsstunden á 60 min statt.


 



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