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 BERUFSKRAFTFAHRER
Grundqualifikation
beschleunigte Grundqualifikation
Weiterbildung

BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIZIERUNGSGESETZ (BKRFQG)

EU-Kraftfahrer Qualifizierung

Alle zukünftigen Kraftfahrer müssen ab dem 10.09.2008 im Personenverkehr und ab dem 10.09.2009 im Güterverkehr zu Ihrer praktischen Führerscheinprüfung eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation abschließen.

Alle Kraftfahrer müssen im Personenverkehr und im Güterverkehr eine „obligatorische Weiterbildung“ durchlaufen.

Diese Weiterbildung muss:
- alle fünf Jahre absolviert werden,
- 35 Stunden zu je 60 Minuten dauern,
- pro Ausbildungseinheit mindestens 7 Stunden dauern (Tagesseminar).

Die Weiterbildung
- kann über fünf Jahre verteilt erfolgen,
- kann in verschiedenen Ausbildungsbetrieben erfolgen,
- ist in den Inhalten nach Güterverkehr und Personenverkehr zu unterscheiden.


 



 



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