Klasse C1 (Kraftwagen < 7,5 t) / C1E

Klasse C1


Mindestalter 18 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- eine ärztliche Bescheinigung
- eine augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
- ab dem 50. Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden!

Ausbildung in Theorie:
6 Doppelstunden Grundunterricht
6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich

Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!

Zusätzlich 5 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten:
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Landstraße 3x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Autobahn 1x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei Dunkelheit 1x


Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !


Klasse C1E

Mindestalter 18 Jahre

es wird benötigt:
- ein Passbild (Zeitnah)
- eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- eine ärztliche Bescheinigung
- eine augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)

Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
- ab dem 50. Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden!

Theoretische Prüfung:
- schriftlich oder mündlich



Ausbildung in der Praxis:
- eine angemessene Anzahl an Grundstunden,
damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind !

Zusätzlich 5 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten:
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Landstraße 3x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Autobahn 1x
- gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei Dunkelheit 1x


Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr!



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