Mindestalter 18 Jahre
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs - eine ärztliche Bescheinigung - eine augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. - ab dem 50. Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden!
Ausbildung in Theorie: 6 Doppelstunden Grundunterricht 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind!
Zusätzlich 5 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten: - gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Landstraße 3x - gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Autobahn 1x - gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei Dunkelheit 1x
Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr !
|
Mindestalter 18 Jahre
es wird benötigt: - ein Passbild (Zeitnah) - eine Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs - eine ärztliche Bescheinigung - eine augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
Dann muss der Fahrerlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. - ab dem 50. Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden!
Theoretische Prüfung: - schriftlich oder mündlich
Ausbildung in der Praxis: - eine angemessene Anzahl an Grundstunden, damit die Fahrzeugbeherrschung und Verkehrsbeobachtung sicher gestellt sind !
Zusätzlich 5 gesetzlich vorgeschriebene Fahrten: - gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Landstraße 3x - gesetzlich vorgeschriebene Fahrten auf der Autobahn 1x - gesetzlich vorgeschriebene Fahrten bei Dunkelheit 1x
Bei einer Erweiterung von einer anderen Fahrerlaubnisklasse, außer der Klasse L,M,S,T, und vorübergegangenen zwei Jahren Probezeit, ohne Auffälligkeit, keine Probezeit mehr!
|