beschleunigte Grundqualifikation

beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) sowie die erfolgreichen Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK.

Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend.

Bei der theoretischen Prüfung sind auch wieder Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen.

Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

-> Beschleunigte Grundqualifikation für LKW-Fahrer
-> Beschleunigte Grundqualifikation für Busfahrer




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